Auskunft über die Höhe der Versorgung - Vorsicht bei privaten Anbietern
Einige private Anbieter (z. B. die "Informationsauskunft für Altersversorgung") haben Beamtinnen und Beamte zur Angabe von Dienstzeiten für entgeltliche Auskünfte zur voraussichtlichen Höhe ihrer Versorgungsbezüge aufgefordert. Diese Firmen sind nicht autorisiert, verbindliche Auskünfte zu erteilen. mehr