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Aktuelles

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Inkrafttreten der 4. Änderungsverordnung zur Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO)

Mit Wirkung vom 01.08.2023 ist die 4. Änderungsverordnung zur NBhVO in Kraft getreten. mehr

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Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit der Beihilfereferate

Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens wird die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfereferate beschränkt. mehr

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Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza

Abweichend von § 38 Abs. 1 Satz 1 NBhVO sind Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza, die ab dem 01.10.2020 entstehen, uneingeschränkt beihilfefähig. mehr

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