Inkrafttreten der 4. Änderungsverordnung zur Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO)
Mit Wirkung vom 01.08.2023 ist die 4. Änderungsverordnung zur NBhVO in Kraft getreten. mehr
Mit Wirkung vom 01.08.2023 ist die 4. Änderungsverordnung zur NBhVO in Kraft getreten. mehr
Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens wird die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfereferate beschränkt. mehr
Abweichend von § 38 Abs. 1 Satz 1 NBhVO sind Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza, die ab dem 01.10.2020 entstehen, uneingeschränkt beihilfefähig. mehr