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Erreichbarkeit der Beihilfestelle bis 31. März 2023 eingeschränkt

Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens wird die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfereferate bis 31.03.2023 beschränkt. mehr

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Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza

Abweichend von § 38 Abs. 1 Satz 1 NBhVO sind Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza, die ab dem 01.10.2020 entstehen, uneingeschränkt beihilfefähig. mehr

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