Erreichbarkeit der Beihilfestelle bis 31. März 2023 eingeschränkt
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens wird die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfereferate bis 31.03.2023 beschränkt. mehr
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens wird die telefonische Erreichbarkeit der Beihilfereferate bis 31.03.2023 beschränkt. mehr
Abweichend von § 38 Abs. 1 Satz 1 NBhVO sind Aufwendungen für eine Schutzimpfung gegen Influenza, die ab dem 01.10.2020 entstehen, uneingeschränkt beihilfefähig. mehr