Mehrarbeit

Allgemein

Beamtinnen und Beamte, die in bestimmten Bereichen tätig sind (u. a. Polizei und Schuldienst), können geleistete Mehrarbeit anstelle von Freizeitausgleich auch durch Auszahlung einer Vergütung abgelten.

Zum 01.11.2024, zum 01.02.2025 und zum 01.04.2026 wurden alle Beträge aufgrund der allgemeinen Besoldungserhöhungen angehoben.

Antrag

Der Antrag auf Auszahlung der Mehrarbeitsvergütung ist bei der direkten Dienststelle einzureichen. Der Antrag wird dann an Ihre Personaldienststelle weitergeleitet. Dort ist auch zu entscheiden, ob die Vergütung gewährt werden kann.

Höhe der Mehrarbeitsvergütung ab 01.11.2024

ab 01.11.2024 01.02.2025 01.04.2026
Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen Euro je Zeitstunde
A 5 bis A 8 17,57 18,54 19,06
A 9 bis A 12 24,08 25,40 26,11
A 13 bis A 16 33,21 35,04 36,02
Beamtinnen und Beamte im Schuldienst Euro je Unterrichtsstunde
1. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung, die den Zugang für das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung eröffnet, wenn dieses Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet ist 37,92 40,01 41,13
2.sonstige Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung, die den Zugang für das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung eröffnet 25,77 27,19 27,95
3. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung, die den Zugang für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung eröffnet 44,28 46,72 48,03


Steuern

Die Mehrarbeitsvergütung ist regulär zu versteuern, d. h. es wird Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer entsprechend den persönlichen Steuermerkmalen abgeführt.

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