Niedersachsen klar Logo

Informationen zur Registrierung und zur Anwendung

Wenn Sie Fragen, die durch die folgenden Informationen nicht beantwortet werden, oder Probleme mit der NLBV eBeihilfe App haben, können Sie mit uns hier in Kontakt treten.
Antworten auf weitere Fragen rund um die NLBV eBeihlfe App erhalten Sie zudem hier.

Wenn Sie Ihr bestehendes Konto bei der NLBV eBeihilfe App löschen möchten, klicken Sie bitte hier.
Wer kann die NLBV eBeihilfe App nutzen?

Alle Beihilfeberechtigten des Landes Niedersachsen sowie der Institutionen und Körperschaften, für die das NLBV die Beihilfe bearbeitet und die bereits einen Beihilfebescheid vom NLBV erhalten haben.

Installation

Die App ist im Google Play Store und im Apple App Store unter dem Suchbegriff "NLBV eBeihilfe" kostenlos verfügbar. Die App kann auf folgenden Betriebssystem-Versionen installiert werden:

Android: ab Version 8

iOS: ab Version 13

Bitte beachten Sie, dass die NLBV eBeihilfe App für die Verwendung auf Smartphones ausgelegt ist.
Auf Tablets wird die NLBV eBeihilfe App unter Umständen nicht optimal dargestellt.

Registrierung

Nachdem die NLBV eBeihilfe App installiert wurde, muss die App zunächst registriert werden. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen.

Wichtig:

Eine Registrierung der App ist erst möglich, wenn Sie in der Vergangenheit bereits einen Beihilfebescheid vom NLBV erhalten haben. Die erstmalige Antragstellung über die App ist nicht möglich.

Bitte überprüfen sie vor der Registrierung, ob die in der Beihilfestelle hinterlegte Privatanschrift aktuell ist, da Sie im Anschluss an die Registrierung einen Brief mit dem Aktivierungscode erhalten (siehe auch weiter unten).

Wenn Sie die App auf verschiedenen Geräten nutzen möchten, ist für jedes Gerät eine Registrierung erforderlich. Auch bei jeder erneuten Installation (bspw. bei einem Gerätewechsel) ist eine erneute Registrierung erforderlich.

Zur Registrierung sind nach dem erstmaligem Öffnen der App folgende Angaben erforderlich:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Personalnummer.

Wichtig:

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Personalnummer genauso ein, wie die Angaben auf Ihrem letzten Beihilfebescheid aufgeführt sind. Ein akademischer Grad oder ein Titel dürfen hierbei nicht eingegeben werden.

Beachten sie hierzu auch die Ausfüllhilfe (s. Bild am rechten Rand).

Bitte akzeptieren Sie im Anschluss die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung.

Passwort

In einem zweiten Schritt werden Sie gebeten, ein persönliches Passwort zum Schutz der App auszudenken und einzugeben. Dieses Passwort wird zukünftig beim Öffnen der App abgefragt und kann in den Einstellungen der App jederzeit geändert werden. Das Passwort muss

  • mindestens 8 Zeichen haben,
  • mindestens einen Großbuchstaben und
  • mindestens eine Ziffer beinhalten.

Abhängig vom genutzten Endgerät ist auch Fingerprint oder FaceID für die spätere Anmeldung möglich. Mit "Abschicken" werden Ihre Anmeldedaten übermittelt.

Registrierungsschreiben und Aktivierungscode

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Registrierungsdaten erhalten Sie an Ihre in der Beihilfestelle bekannten Privatanschrift ein Schreiben per Post mit ihrem persönlichen Aktivierungscode. Diesen Aktivierungscode müssen Sie in die App eingeben oder den entsprechenden Barcode erfassen, um den Registrierungsprozess abzuschließen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Registrierungsschreiben.

Wichtig:

Der Registrierungscode ist maximal 60 Tage gültig. Sofern der Code innerhalb dieses Zeitraums nicht erfasst wurde, ist es erforderlich, dass ein neuer Registrierungscode angefordert wird.

Im Anschluss daran können Sie die NLBV eBeihilfe App direkt nutzen.

Einreichung der Aufwendungen

Folgende Aufwendungen können mit der NLBV eBeihilfe App eingereicht werden:

  • Arzt- und Zahnarztrechnungen aller Art (inkl. aller Anlagen wie z.B. Material- und Labornachweise)
  • Krankenhausrechnungen
  • Pflegeheimrechnungen
  • Rechnungen von Reha, Kur und Anschlussheilbehandlungen
  • Rechnungen über psychotherapeutische Leistungen
  • Rechnungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
  • Rechnungen über Heilbehandlungen (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen)
  • Rechnungen von Hebammen
  • Rechnungen für Hilfsmittel (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen)
  • Rechnungen für Sehhilfen (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen)
  • Rezepte für Arzneimittel
  • Fahrtkosten (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen)
  • Häusliche Krankenpflege (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen)
  • Gesundheits- und Präventionskurse


Bedienung

Die Bedienung der App ist intuitiv und Sie werden durch den Einreichungsprozess geführt. Bitte beachten Sie einfach die Hinweise in der App, insbesondere um eine möglichst gute Bildqualität zu erreichen.

Belege fotografieren

Um die Belege einreichen zu können, fotografieren Sie einfach Ihre Belege ab. Bitte fotografieren Sie jeden Beleg, auch kleine Belege, einzeln und nicht z. B. zwei Rezepte nebeneinander.

Wichtig:

Die App löst in der Regel dann automatisch aus, wenn die App die für die weitere Verarbeitung geeigneten Bildverhältnisse erkannt hat.

Barcodes scannen

Insbesondere auf Arztrechnungen (bspw. von der PVS) sind Barcodes (sogenannte eA- und eP-Barcodes) aufgebracht. Wenn ein Beleg diese Barcodes besitzt, ist es ausreichend, wenn die Barcodes gescannt werden. Ein zusätzliches Foto der Rechnung ist nicht erforderlich.

Einreichen der Belege

Wenn Sie alle Belege abfotografiert oder die Barcodes gescannt haben, schließen Sie die Erfassung ab, in dem Sie "Alles einreichen" auswählen.

Danach erhalten Sie eine Nachricht, wenn die Belege zugestellt wurden und eine weitere Nachricht, wenn die Einreichung erfolgreich war. Weitere Mitteilungen über die App (bspw. ein Bearbeitungsstatus) sind momentan nicht vorgesehen. Den Beihilfebescheid zu Ihrer Einreichung erhalten Sie wie bisher gewohnt auf dem postalischen Weg.

Für welche Fälle kann die NLBV eBeihilfe App nicht genutzt werden?

Ein Einreichen mit der NLBV eBeihilfe App ist nicht möglich

  • bei der erstmaligen Antragstellung,
  • für unfallbedingte Aufwendungen,
  • für Dienstunfallaufwendungen,
  • bei Ergänzungen zu einem bestehenden Bescheid (Neufestsetzung),
  • für Heilfürsorgeleistungen,
  • für Anträge auf Abschlagszahlungen,
  • für Aufwendungen von Personen, die freiwillig gesetzlich versichert sind,
  • durch bevollmächtigte oder betreuende Personen.

Weiterhin kann bzw. können mit der NLBV eBeihilfe App

  • kein Schriftverkehr,
  • keine Heil- und Kostenpläne,
  • keine Versicherungsnachweise,
  • keine Anträge zu Reha-Maßnahmen,
  • keine Anträge auf Psychotherapie,
  • keine allgemeinen Anfragen,
  • keine Widersprüche,
  • keine Unterlagen zur Pflege (z. B. Einstufungsbescheide)

eingereicht werden.

Sofern sich bei Ihren persönlichen Daten etwas geändert hat (insbesondere bei Dienst-, Beschäftigungs-, Versicherungs- und Familienverhältnis oder Familienstand), kann ebenfalls keine Antragstellung mit der NLBV eBeihilfe App erfolgen.

In den Fällen, in den die Einreichung per App nicht möglich ist, nutzen Sie bitte den weiterhin bestehenden postalischen Weg.



Fragezeichen
Ausfüllhilfe   Bildrechte: NLBV

Ausfüllhilfe

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln