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Anträge zur Vorabberechnung der voraussichtlichen Höhe der Versorgung werden vom 01.07.2025 bis einschließlich 31.10.2025 nicht angenommen

Das NLBV erhält zahlreiche Anfragen von Beamtinnen und Beamten über die Höhe der Versorgung, die bei einer Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann.

Grundsätzlich kommt das NLBV diesen Anfragen im Rahmen seiner Kapazitäten bei Vorliegen der Voraussetzungen kostenlos nach.

Aufgrund von innerorganisatorischen Maßnahmen können diese Auskunftsersuchen jedoch innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2025 bis einschließlich 31.10.2025 nicht bearbeitet werden und werden daher auch nicht angenommen.

Innerhalb des vorgenannten Zeitraums gleichwohl eingehende Anträge sind ab dem 01.11.2025 neu zu stellen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Zu gegebener Zeit folgen weitere Informationen.

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