Abfrage der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Krankenversicherte durch den Arbeitgeber auf elektronischem Weg
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz III und über § 109 SGB IV wird der Arbeitgeber verpflichtet, ab 1. Januar 2023 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg von den Krankenkassen abzurufen. mehr