Anträge zur Vorabberechnung der voraussichtlichen Höhe der Versorgung werden vom 01.07.2025 bis einschließlich 31.10.2025 nicht angenommen
Das NLBV erhält zahlreiche Anfragen von Beamtinnen und Beamten über die Höhe der Versorgung, die bei einer Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann mehr