Der „Online-Versorgungsrechner für Niedersachsen“ steht zur Verfügung
Der „Online-Versorgungsrechner für Niedersachsen“ geht am 20. Oktober an den Start
Als neuen Service stellen wir Ihnen einen Online-Versorgungsrechner zur Verfügung.
Sie werden damit in die Lage versetzt, Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ihren Ruhegehaltssatz, die Höhe der (Brutto-)Versorgungsbezüge und einen möglichen Versorgungsabschlag nach den Vorschriften des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (NBeamtVG) online zu ermitteln.
Sie können so durch Selbsteingabe Ihrer versorgungsrelevanten Daten direkt erfahren, wie hoch Ihre Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung des Landes sein könnten.
Zur Vorbereitung der Nutzung wird zusätzlich ein umfassender „Hilfebereich zum Online-Versorgungsrechner“ bereitgestellt, auf dem „Nutzungshinweise“, „Fragen und Antworten“ und „Hilfreiche Links“ hinterlegt sind.
Hier gelangen Sie zum „Online-Versorgungsrechner“:
Online-Versorgungsrechner
Über die folgenden Links gelangen Sie zum Hilfebereich des Versorgungsrechners:
Nutzungshinweise / Rechtliche Grundlagen
Von Ihnen können dabei verschiedenste Szenarien durchgespielt werden. Das Ergebnis - oder auch einen Zwischenstand - der Berechnung können Sie jederzeit in Form einer verschlüsselten Versorgungsrechner- (vsr) Datei auf Ihren Rechner herunterladen, um bei einer erneuten Berechnung oder Fortsetzung der Berechnung auf die erfolgten Eingaben zugreifen zu können.
Zusätzlich können alle Ergebnisse in Form eines barrierefreien PDF-Dokuments am Ende der Berechnung heruntergeladen werden. Der Rechner speichert dabei alle erfolgten Eingaben nur im Rahmen einer „Benutzer-Session“ und somit nicht dauerhaft.
Eine solche Session ist momentan auf eine Zeitdauer von 360 Minuten / 6 Stunden begrenzt.
Soll auf eine vorhandene Berechnung zurückgegriffen werden, wird vorausgesetzt, dass Sie Ihre zuvor gemachten Eingaben selbst in Form einer (vsr-)Datei gesichert haben. Damit wird gewährleistet, dass im Versorgungsrechner selbst (aus Gründen des Datenschutzes) keine Nutzerdaten dauerhaft gespeichert werden.
Folgende Hinweise zum Schluss: In den obersten Landesbehörden sollte der Versorgungsrechner am besten über „Google Crome“ geöffnet werden, da die dort geltenden Sicherheitseinstellungen (sog. HP Sure Click) andernfalls dazu führen, dass ggf. nicht alle Funktionalitäten nutzbar sind.
Über das im Hilfebereich aufrufbare Kontaktformular werden vom NLBV-Support-Team ausschließlich Fragen zur Bedienung beantwortet, nicht dagegen Bitten zur Überprüfung der jeweiligen Berechnung.