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FAQs zur beamtenrechtlichen laufenden Versorgung

Häufig gestellte Fragen zur laufenden Zahlung


Nr.

Frage

Antwort

1.

Wo finde ich mein Aktenzeichen bzw. meine Personalnummer?


Ihr Aktenzeichen ist auf Ihrer Gehaltsmitteilung oben links in der Ecke zu finden oder unter “Mein Zeichen“ im Anschreiben.
Es besteht aus der vierstelligen Kundennummer, dem zweistelligen Abrechnungskreis und der eigentlichen sechsstelligen Personalnummer.


2.

Bekomme ich jeden Monat eine Gehaltsmitteilung?


Nein.
Sie erhalten nur eine Gehaltsmitteilung, wenn sich etwas in Ihrer Bezügezahlung geändert hat. Ansonsten gilt die zuletzt erstellte Gehaltsmitteilung. Die Gehaltsmitteilungen sind durchnummeriert.


3.

Wann kommt die Lohnsteuerbescheinigung?


Üblicherweise bis Ende Februar des Folgejahres (§ 93 c AO). Verzögerungen im Einzelfall können aber nicht ausgeschlossen werden.

4.

Wie komme ich an die Telefonnummer meiner Beihilfesachbearbeiterin/meines Beihilfesachbearbeiters?


Für allgemeine Beihilfefragen steht die ZIB Aurich unter 04941/13-2700 zur Verfügung.


5.

Sie haben eine Frage zum Kindergeld?


Bitte wenden Sie sich an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Telefonnummer: 0800 4555530


6.

Kontowechsel:

Meine Bankverbindung hat sich geändert, kann ich die neue telefonisch oder per E-Mail melden?


Nein.
Für eine Änderung der Bankverbindung benötigt das NLBV immer Ihre Unterschrift.


7.

Vorsorgeaufwendungen:

Ich habe von der Krankenversicherung eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten. Muss ich Ihnen diese zuschicken?


Sie haben die Möglichkeit, die Bescheinigung zum NLBV zu schicken, damit Sie beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt werden kann.
Sie können die Vorsorgeaufwendungen allerdings auch in der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt geltend machen.


8.

Warum wird mein Jahressteuerfreibetrag im Januar nicht mehr berücksichtigt?


Steuerfreibeträge müssen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt


9.

Warum werden von meinem Witwen-/Witwergeld im Januar höhere Steuern einbehalten?


Bei einem Witwen-/ Witwergeld ändert sich zum 1. Januar nach Ablauf des Sterbejahres und einem weiteren vollen Jahr die Steuerklasse.


10.

Muss ich den vollständigen Rentenbescheid übersenden?


Ja.
Dieser vollständige Bescheid mit allen Anlagen ist erforderlich für die korrekte Rentenanrechnung nach § 66 NBeamtVG.


11.

Wirkt sich meine Rente auf die Versorgung aus?


Bitte schauen Sie sich unser Informationsblatt „Merkblatt zur Anrechnung von Renten an.


12.

Muss ich jede Rentenerhöhung mitteilen?


Über das Rentenauskunftsverfahren werden uns Rentenerhöhungen der DRV in den meisten Fällen mitgeteilt.
Erhöhungen von sonstigen Rententrägern müssen Sie uns bitte mitteilen.
Achten Sie bitte in jedem Fall darauf, ob sich der Rentenanrechnungsbetrag in der folgenden Gehaltsmitteilung ändert und melden sich andernfalls in der Versorgung.


13.

Frage zum Hinzuverdienst:

Ich möchte noch etwas arbeiten, wie viel darf ich hinzuverdienen?


Bitte schauen Sie sich unser Informationsblatt Merkblatt zur Anrechnung von Einkommen an.


14.

Frage nach finanzieller Lage nach Tod:

Was erhält meine Ehefrau/Ehemann im Falle meines Ablebens?


Bitte schauen Sie sich unser Informationsblatt Merkblatt zur Zahlung von Hinterbliebenenversorgung“ an.



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