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Versteuerung von mehreren Versorgungsbezügen

Ab 01.01.2026 erfolgt eine Änderung bei der Versteuerung mehrerer Versorgungsbezüge.

Mehrere Versorgungsbezüge liegen vor, wenn zum Beispiel neben dem eigenen Ruhegehalt eine Hinterbliebenenversorgung gezahlt wird.

Bisher wurden mehrere Versorgungsbezüge addiert und zusammen als ein steuerpflichtiger Versorgungsbezug nach der individuellen Steuerklasse versteuert.

Ab 01.01.2026 wird jeder Versorgungsbezug einzeln versteuert, wobei der höhere steuerpflichtige Versorgungsbezug nach der individuellen Steuerklasse 1 bis 5 als Haupteinkommen versteuert wird. Geringere steuerpflichtige Versorgungsbezüge werden als Nebeneinkommen nach Steuerklasse 6 versteuert. Für jeden Versorgungsbezug wird separat eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 39e Abs. 5 a S. 2 Nr. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG).

Ausnahmen hierzu sind nicht möglich.

Vorabauskünfte können aufgrund der Vielzahl an Fällen nicht erteilt werden. Von Rückfragen bitten wir deshalb abzusehen und verweisen auf den allgemeinen Steuerrechner des BMF (www.bmf-steuerrechner.de).

Die Versteuerung eines Nebeneinkommens verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 46 EStG. Eventuell zu wenig oder zu viel erhobene Steuern werden im Rahmen der Einkommenssteuerfestsetzung ausgeglichen.

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