Besoldungs- und Versorgungsanpassung ab 01.01.2013
Am 29.05.2013 hat der Niedersächsische Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 beschlossen (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 03.06.2013, S. 124).
Mit Wirkung vom 01.01.2013 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,65 % erhöht. Um 25 Euro wird beim Familienzuschlag der Betrag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht.
Die Zahlung der erhöhten Bezüge wird Ende Juli 2013 mit der Besoldung und Versorgung für den Monat August 2013 erfolgen.
Die Besoldungstabellen ab 01.01.2013 können sie hier einsehen.