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Stufenweise Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur VBL ab Juli 2015


Stufenweise Anpassungen des Arbeitnehmerbeitrags zur Umlage in der Zusatzversorgung für die Jahre 2015 bis 2017 im Abrechnungsverband West

Neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts führen die Arbeitgeber einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage in folgender Höhe ab:

  • Ab 1. Juli 2015: 0,2 Prozent
  • Ab 1. Juli 2016: 0,3 Prozent

  • Ab 1. Juli 2017: 0,4 Prozent

Die Erhöhung gilt auch für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost, für die der Umlagesatz West maßgebend ist.

Stufenweise Anpassungen des Arbeitnehmerbeitrags in der Zusatzversorgung
für die Jahre 2015 bis 2017 im Abrechnungsverband Ost

Neben dem Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 2,0 Prozent führen die Arbeitgeber einen zusätzlichen Arbeitnehmerbeitrag in folgender Höhe ab:

  • Ab 1. Juli 2015: 0,75 Prozent
  • Ab 1. Juli 2016: 1,5 Prozent

  • Ab 1. Juli 2017: 2,25 Prozent

Weitere Informationen finden Sie hier.

Entgelt
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