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Rentenbeginn

Antragsformulare für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Sie u. a. bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder über die Internet-Adresse der Deutsche Rentenversicherung sowie der Knappschaft-Bahn-See. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor dem geplanten Rentenbeginn Kontakt mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Dort wird man Ihnen den günstigsten Zeitpunkt der Rentenantragsstellung mitteilen und auch sonst alle Fragen zur Rente beantworten.

Zur Bearbeitung Ihres Rentenantrages benötigt der jeweilige Rentenversicherungsträger neben dem eigentlichen Rentenantrag auch Angaben über die Höhe des Entgelts bis zum Rentenbeginn. Bislang wurden die erforderlichen Beträge mit einer Entgeltvorausbescheinigung übermittelt. Im Zuge des Mittelstandsentlastungsgesetzes II (MEG II) wurde die bisherige Entgeltvorausbescheinigung nach § 194 SGB VI ab 01.01.2008 durch eine Sondermeldung – sogenannte "Gesonderte Meldung" - ersetzt. Auf Verlangen der Rentenantrag stellenden Person erstellt das NLBV die "Gesonderte Meldung". Dabei werden nur die beitragspflichtigen Entgelte für bereits abgerechnete Zeiträume - grundsätzlich einschließlich des vierten Monats vor Rentenbeginn - frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gemeldet. Die geänderte Verfahrensweise ermöglicht einen nahtlosen Übergang von der Entgeltzahlung in den Rentenbezug, da der Rentenversicherungsträger bei der Rentenberechnung für den verbleibenden Beschäftigungszeitraum bis zum Rentenbeginn ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt. Diese Hochrechnung durch den Rentenversicherungsträger ist jedoch verbindlich. Spätere Entgeltänderungen (Erhöhungen wie Minderungen) werden in diesem Fall bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt!

Bitte prüfen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse, ob Sie die "Gesonderte Meldung" wünschen oder die Übermittlung der Daten mit der Abmeldung beim Rentenversicherungsträger durch das NLBV abwarten möchten. Die Rentenberechnung erfolgt in jedem Fall erst, wenn eine der beiden Meldungen dem Rentenversicherungsträger vorliegt. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch, dass wiederum ein Antrag auf Betriebsrente für Versicherte bei der VBL erst nach Vorlage des Rentenbescheides bearbeitet werden kann.

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