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Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L/TV-L-Forst und der Ausbildungsentgelte sowie der Entgelte für Praktikant/innen nach dem TV-Prakt-L und der dual Studierenden nach dem TVdS-L ab Dezember 2022

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wird für den Abrechnungsmonat Dezember 2022 die Entgelterhöhung auf der Basis der 2021 abgeschlossen Tarifverhandlungen umgesetzt.

  • Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden ab 1. Dezember 2022 um 2,8 % erhöht.
  • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L-Forst, der dual Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe a TVdS-L und der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag von 50 Euro erhöht.
  • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit und der dual Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe b, c und d TVdS-L werden ab 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag von 70 Euro erhöht.

Weitere Entgelttabellen und eine Übersicht über frühere Erhöhungen finden Sie hier.

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