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Muster einer Gehaltsmitteilung für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter

Die folgende Gehaltsmitteilung beinhaltet die Daten eines Musterfalles. Sie erhalten die Erläuterungen zu den Bestandteilen dieser beispielhaften Gehaltsmitteilung indem Sie mit der Maus über die für Sie interessanten Bereiche fahren und bei Änderung des Mauszeigers darauf klicken.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Gehaltsmitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Information und Beratung - ZIB (die Telefon-Nr. finden Sie hier sowie auf der Rückseite der Gehaltsmitteilung) oder die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter, die oder der rechts oben neben dem Adressfeld auf der Gehaltsmitteilung angegeben ist.

Die Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung stehen auch als Merkblatt zur Verfügung.

Gehaltsmitteilung Besoldung

Aktenzeichen
Das Aktenzeichen besteht aus drei Zahlenfolgen, die mit Bindestrichen getrennt sind. Auf die vierstellige Kundennummer folgt die zweistellige Nummer des Abrechnungskreises. Zuletzt ist die sechsstellige Personalnummer mit der Prüfziffer angegeben. Das vollständige Aktenzeichen ist bei jedem Schriftwechsel sowie bei Telefonaten anzugeben.

Sachbearbeiternummer (SachbNr)
Die hier angegebene Verschlüsselung ist die Nummer der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin bzw. des für Sie zuständigen Sachbearbeiters.

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Gehaltsblatt-Nummer (GehblNr)
informiert Sie über die Anzahl der im Kalenderjahr bereits gefertigten Gehaltsmitteilungen.


Kein Druck von / bis
Es wird nicht in jedem Monat eine Gehaltsmitteilung gedruckt, sondern nur, wenn sich im Vergleich zum Vormonat etwas verändert hat. In diesen Feldern wird angezeigt, in welchen Monaten keine Gehaltsmitteilung produziert wurde.

Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter
Hier sind die Daten der für Sie zuständigen Bezügesachbearbeiterin oder des für Sie zuständigen Sachbearbeiters abgedruckt.
Nach Abgabe der Kindergeldzahlung an die Arbeitsagentur zum 01.12.2020 erscheint hier übergangsweise die Telefonnummer der Hotline der Arbeitsagentur.

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Adressfeld (AbrKrs/ Absender)
Der Versand der Gehaltsmitteilungen erfolgt grundsätzlich auf dem Dienstweg; nur in besonderen Einzelfällen ist hier die Privatanschrift eingetragen. Als Absender ist Ihre Bezügestelle aufgeführt. Die vollständige Anschrift entnehmen Sie bitte der Rückseite Ihrer Gehaltsmitteilung.

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Maschineller Abrechnungsbeginn (masch. Abr.Beginn)
Hierbei handelt es sich um das Datum, seit dem Ihre Bezüge nach dem bisherigen Abrechnungsverfahren berechnet wurden. Es steht in keinem Zusammenhang mit Ihrem Diensteintritt und hat auch keinerlei Auswirkung auf Jubiläumsdienstzeiten oder Stufe.


Familienstand (FS)
L = ledig
V = verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft
P = eingetragene Lebenspartnerschaft
G = geschieden oder eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben
W = verwitwet oder eingetragener Lebenspartner verstorben

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Steuerklasse / Konfessionmerkmale (StKl/Konf)
Hier werden die über ELStAM gemeldeten Steuermerkmale dargestellt.
Konfessionsmerkmale: (A = Arbeitnehmer / E = Ehegatte)

leer = keine Konfessionszugehörigkeit
ev = evangelisch-lutherisch
rk = katholisch
ak = altkatholisch
5 = evangelisch-reformiert
9 = pauschal zu versteuern


Freibetrag
Hier sind die Steuerfreibeträge eingetragen, die über ELStAM gemeldet wurden.


SV-Merkmale
Hier werden Merkmale zur Sozialversicherung angezeigt. Es bedeuten:
0 = keine Pflicht; 1 = Pflicht
Die Merkmale stehen für:
KV = Krankenversicherung; RV = Rentenversicherung; AV = Arbeitslosenversicherung; PV = Pflegeversicherung
GZ und MfB sind bei Besoldung nicht relevant.

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Adresse des Bezügereferats
Hier wird die Adresse des Referats angegeben, bei dem die Sachbearbeitung für Ihre Bezügeberechnung erfolgt.


Tarif / Tarifbezeichn. / B-GR
Die "Tarifbezeichnung" gibt an, nach welcher niedersächsischen Besoldungsordnung die Bezüge berechnet werden. "Tarif" und "B-GR" sind technische Schlüssel hierzu.


Tar-Grp / Stf
Hier wird Ihre Besoldungsgruppe, die Laufbahngruppe, die dazugehörige Einstiegsamt (Tar-Grp) und die Erfahrungsstufe dargestellt. Diese Merkmale bestimmen die Höhe Ihres Grundgehalts oder vergleichbarer Zahlungen. Die Bezeichnung "Reg" ist ohne Belang.

Alte Laufbahngruppe Neue Laufbahnstruktur Beispiel
Einfacher Dienst Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt A4 1-1
Mittlerer Dienst Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt A8 1-2
Gehobener Dienst Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt A10 2-1
Höherer Dienst Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt A14 2-2


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BDA
Der Beginn der Erfahrungszeit (früher: das Besoldungsdienstalter) wird benötigt, um die Erfahrungsstufe zu ermitteln. In Besoldungsordnungen oder -gruppen ohne Stufen bleibt dieses ohne Auswirkungen.


Teilzeitzähler (TZ-Zähl)
Stellt Ihre persönliche wöchentliche Arbeitszeit oder Unterrichtsverpflichtung bzw. die Kürzung Ihrer Bezüge aus sonstigen Gründen dar (z. B. in Prozent, Stunden oder Unterrichtsstunden).

Teilzeitnenner (TZ-Nenn)
Regelmäßige Arbeitszeit oder Unterrichtsverpflichtung (z. B. in Prozent, Stunden oder Unterrichtsstunden).

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Unterbrechung der Bezügezahlung (Unterbr.-Beg/-End)
Enthält die tagegenaue Unterbrechung (Beginn und Ende) sowie den verschlüsselten Unterbrechungsgrund (Grd.):

04 = Elternzeit
05/07 = unbezahlter Urlaub
12 = Pflege des Kindes
13 = Mitgliedschaft in einem Parlament
18 = Kurzzeitpflege
19 = Pflegezeit

Arb-Std / -Tag / Arbz-V
ist die Anzahl und Verteilung der Arbeitstage und -stunden pro Woche. Zurzeit ist eine pauschale Angabe vorgesteuert.


Tarif Höherw. Tätigk.
Falls Aufgaben eines höherwertigen Amtes wahrgenommen werden, sind hier insbesondere die Dauer und die Besoldungsgruppe des höherwertigen Amtes dargestellt. Das Ergebnis der Zulage für die Wahrnehmung des höherwertigen Amtes wird bei den Bezügebestandteilen als "Pers.Zul.HWT" aufgeführt.


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Abrechnungsergebnisse
In diesem Bereich werden die einzelnen Bezügebestandteile des jeweiligen Abrechnungsmonats ausgewiesen. U. a. werden dargestellt:

Bruttobezüge, Summe der gesetzlichen Abzüge, Summe der privaten Abzüge, der Auszahlungsbetrag, der Überweisungsbetrag sowie kindergeldrelevante Daten.

Die drei Buchstaben vor den einzelnen Bezügebestandteilen haben folgende Bedeutungen:
Stelle 1
J = Bezügebestandteil fließt in Summe Gesamtbrutto ein
N = bruttounwirksam
Stelle 2
L = Teil des steuerpflichtigen Brutto
E = Teil der sonstigen Bezüge
N = unwirksam
Stelle 3 (bei beamteten Personen meistens unwesentlich)
L = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto ein
E = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto-2-EZ ein
N = unwirksam

Ist bereits im Hinblick auf eine spätere (nach Ruhestandsbeginn durchzuführende) Kürzung ein Versorgungsausgleich erfasst, wird dieser Betrag hier nachrichtlich ausgewiesen. So kann die Entwicklung des künftigen Kürzungsbetrages entsprechend der Besoldungsanpassungen verfolgt werden.


FZ Stufe 1

Wenn hier die "Konk Regel 001" aufgeführt ist, steht der Verheiratetenanteil im Familienzuschlag nach § 35 Abs. 4 NBesG nur zur Hälfte zu.



Kinder

Sind Kinder bei der Zahlung zu berücksichtigen, werden diese mit Vor- und (sofern vorhanden) abweichendem Nachnamen, Geburtsdatum und verschiedenen Zahlungsdaten im Anschluss an die Abrechnungsergebnisse dargestellt. Die verschlüsselten Zahlungsdaten haben folgende Bedeutungen:

  • OF = Familienzuschlag für das betreffende Kind
  • ZW = Sonderbetrag in der Sonderzuwendung
  • G-Bis = Gilt bis einschließlich (Monat und Jahr)
  • (SZ, FK, KG, SB, VW sind nicht relevant)

Die Spalten sind senkrecht zu lesen. Erfolgt die Zahlung eines verschlüsselten Bezügebestandteils, so ist dieser darunter durch ein "J" gekennzeichnet. Wird ein Kind als Zählkind berücksichtigt, dann wird der kinderbezogene Bezügebestandteil mit einem "Z" gekennzeichnet. Merkmal "2" = Zahlung zur Hälfte.


Weitere Erläuterungen zu möglichen Abkürzungen

  • FZ Stufe 1 = Verheiratetenanteil im Familienzuschlag
  • FZ-Kind-Bestand = Kinderanteil im Familienzuschlag
  • Allg.Stellenzul = allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nr. 27 zur BBesO A
  • stpfl = steuerpflichtig
  • stfr = steuerfrei
  • Brt = Brutto
  • VL-Zulage = Vermögenswirksame Leistungen des Dienstherrn
  • SB = Sonstiger Bezug nach § 39b EStG (z. B. Sonderzahlung)
  • NZ = Nachzahlung
  • Überl.Zul = Überleitungszulage
  • MV = Mitversteuerung der von anderer Stelle gezahlten Nettobezüge Lohnsteuer
  • Vw-Leistung = Vermögenswirksame Anlage
  • ges. Abz. = gesetzliche Abzüge
  • DrEM = Verschlüsselung des Überweisungsweges für bestimmte Abzüge (Drittempfänger)
  • Pfändung-gew. = gewöhnliche Pfändung
  • Pfändung-Unterh.= Unterhaltspfändung
  • Zuwendung Grdbe = Jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld Grundbezug)
  • Zuwendung Kindb = Jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld Kinderbestandteil)

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Vormonat(e)
In der Spalte "Vormonate" sind sämtliche Rückforderungen und Nachzahlungen ab Beginn der Abrechnung mit KIDICAP dargestellt. Auf einem besonderen Erläuterungsblatt wird jeder Monat einzeln nachgewiesen, sofern nicht nur der Vormonat betroffen ist.


Summen
In der Spalte "Summen" erscheinen die vom Beginn des Jahres (bzw. Beginn der Bezügezahlung) an fortgeschriebenen Beträge, die für die Zwecke der Steuerberechnung benötigt werden.


Begriffe und Abkürzungen
die hier nicht erläutert werden, sind selbsterklärend oder nur für interne Zwecke von Bedeutung.


Kürzung Schichtzulage

Der Hinweis, dass die Wechselschicht- / Schichtzulage auf 50 % gekürzt wird, beschreibt die Anrechnungsregelung des § 17 Abs. 6 der Nds. Erschwerniszulagenverordnung. Hiernach wird die Wechselschicht- bzw. die Schichtzulage nur zur Hälfte gewährt, wenn für denselben Zeitraum ein Anspruch auf bestimmte andere Zulagen besteht. Der Betrag wird auf der Gehaltsmitteilung bereits in gekürzter Höhe ausgewiesen.

Kürzung Schichtzulage Bildrechte: NLBV
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