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Familienzuschlag - häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Bei eintretenden Veränderungen (z.B. Geburt des Kindes, anderwertige Unterbringung des Kindes, Ehescheidung etc.) ist zwingend Punkt 5 zu beachten
Hinweis: Unter den Begriff „bezügeempfangende Person“ fallen Besoldungsempfängerinnen und –empfänger sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger

1. Allgemeine Fragen zum Familienzuschlag
1.1 Was ist ein Familienzuschlag?
1.2  Wer erhält den Familienzuschlag der Stufe 1?
1.3 Wie hoch ist der Familienzuschlag der Stufe 1?
1.4
1.5 Was ist der Familienzuschlag der Stufe 2 und fortfolgende?
2.
Konkurrenzregelungen im Familienzuschlag (siehe auch Nr. 3.5 und 4.1)
2.1 Mein(e) Ehepartner(in) / Mein(e) Eingetragene(r) Lebenspartner(in) hat auch Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1; wer erhält die Zuschlagszahlung?
2.2 Habe ich einen Anspruch auf Zahlung des vollen Familienzuschlages der Stufe 1, wenn mein(e) Ehepartner(in) / mein(e) Eingetragene(r) Lebenspartner(in) im öffentlichen Dienst nach TVöD oder T-VL beschäftigt ist?
3. Familienzuschlag der Stufe 1 für Ledige oder Geschiedene
3.1 Können Ledige und Geschiedene den Familienzuschlag auch bekommen?
3.2 Ich habe mein Kind anderweitig untergebracht, gilt es trotzdem als in meine Wohnung aufgenommen?
3.3 Was ist die Eigenmittelgrenze und wie hoch ist sie?
3.4 Welche Mittel werden bei Ermittlung der Eigenmittelgrenze berücksichtigt?
3.5 Wie ist die Zahlung bei zwei Anspruchsberechtigten?
3.6 Wie hoch muss die Unterhaltsverpflichtung aus der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft sein, damit ich Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 habe?
4. Kinderanteil im Familienzuschlag
4.1 Wem steht der Kinderanteil im Familienzuschlag zu?
4.2 Wie ist die Zahlung bei zwei Anspruchsberechtigten?
4.3 Kann ich den Kinderanteil im Familienzuschlag für ein Kind meiner Ehepartnerin bzw. meines Ehepartners / meiner Eingetragenen Lebenspartnerin bzw. meines Eingetragenen Lebenspartners (Stiefkind) oder für ein Enkel- oder Pflegekind bekommen?
4.4 Wie lange wird der Kinderanteil im Familienzuschlag längstens gewährt?
4.5 Wie hoch ist der Kinderanteil im Familienzuschlag?
5. Anzeigepflichten
5.1 Welche Veränderungen muss ich anzeigen?
5.2 Wie kann ich die Änderungen dem NLBV mitteilen?
5.3 Vordrucke
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