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Verminderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in den Jahren 1999 bis 2002 um jeweils 0,2 % rechtmäßig

Durch das Niedersächsische Versorgungsrücklagengesetzes - NVersRücklG - vom 16. November 1999 (Nds. GVBl S. 388), geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2002 (Nds. GVBl S. 768), sind die Besoldungs- und Versorgungsbezüge in den Jahren 1999 bis 2002 gegenüber den Tariferhöhungen dreimal vermindert um 0,2 % angehoben worden.

Mit Beschluss vom 13.12.2013 hat das Bundesverwaltungsgericht ( Az. 2 B 79.13) in einem gegen das Land Niedersachsen geführten Musterverfahren entschieden, dass die geringeren Anpassungen rechtens sind. Es hat auch entschieden, dass die Beendigung der Zuführung zur Versorgungsrücklage durch das Land und die Entnahme von Beträgen aus der Rücklage zur Finanzierung der Versorgungszahlungen in Niedersachsen rechtmäßig war.


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