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Weitere Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zum 01.06.2017



Mit Wirkung vom 01.06.2017 sind die Besoldungs- und Versorgungsbezüge nach bisheriger Regelung um 2,5 % angehoben worden.


Mit dem Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 21.09.2017 (Nds. GVBl. S. 287) wurde jetzt die soziale Komponente aus der Tarifeinigung vom Februar 2017 in Höhe von 75 Euro auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.


Dieser Mindestbetrag von 75 Euro wirkt sich nur auf bestimmte Grundgehälter der Besoldungsordnung A aus. Die neuen Besoldungstabellen ab 01.06.2017 und ab 01.06.2018 können Sie hier einsehen.


Die Auszahlung der höheren Bezüge ab 01.06.2017 erfolgt voraussichtlich Ende November 2017 mit der Besoldung und Versorgung für den Monat Dezember 2017.




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