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Vollstreckung - Aktuelle Änderung

Achtung- Änderung ab Oktober 2025

Ab dem 05. Oktober 2025 wird eine verpflichtende Empfängerüberprüfung in Deutschland eingeführt. Nach dieser Neuregelung haben alle Banken sicherzustellen, dass der angegebene Empfängername bei Überweisungen und Echtzeitüberweisungen mit der IBAN des beim kontoführenden Kreditinstitut hinterlegten Kontoinhabers übereinstimmt. Dies soll dem Schutz der Verbraucher sowie einer Betrugsprävention dienen.

Damit Zahlungen und Überweisungen auch künftig korrekt auf das Bankkonto der Zentralen Vollstreckungsstelle (ZVS) eingehen, muss „NLBV - ZVS“ als Kontoinhaber angegeben werden.


Bitte passen Sie die Bankverbindungen wie folgt an:

NLBV - ZVS

Konto-Nr. 0106035504

IBAN: DE94250500000106035504

BIC/SWIFT: NOLADE2HXXX


Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge.


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