Anfragen zur Vorabberechnung der voraussichtlichen Höhe der Versorgung können ab dem 24.11.2025 wieder entgegengenommen werden
Schriftliche Auskunftsersuchen an das NLBV über die Höhe der Versorgung, die bei einer Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann,
werden ab Montag, dem 24.11.2025, wieder zur Bearbeitung angenommen.
Grundsätzlich kommt das NLBV diesen Anfragen im Rahmen seiner Kapazitäten bei Vorliegen der Voraussetzungen kostenlos nach.
Da daneben noch Arbeitsspitzen abgebaut werden, bitten wir diesbezüglich bis auf Weiteres von Sachstandsanfragen abzusehen.
Wir bitten um Verständnis und weisen an dieser Stelle noch einmal auf den neuen Versorgungsrechner für Niedersachsen als mögliche Alternative zu einem schriftlichen Auskunftsersuchen hin.

