5. Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?

Grundsätzlich können alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes beihilfeberechtigten Personen des Landes Niedersachsen eine pauschale Beihilfe beantragen. Beihilfeberechtigte Personen sind

  • Beamtinnen und Beamte, entpflichtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,
  • Witwen, Witwer und hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie
  • Waisen,

wenn und solange diese Personen Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe, Entpflichtetenbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgeld, Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld erhalten.


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