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4. Welche neuen Kombinationen ergeben sich durch die pauschale Beihilfe?

Ab dem 01.02.2024 können Beihilfeberechtigte auf schriftlichen Antrag an Stelle der individuellen Beihilfe, auf die unwiderruflich zu verzichten ist, grundsätzlich die Hälfte der Kosten für eine Krankenkostenvollversicherung als pauschale Beihilfe erhalten.

Die pauschale Beihilfe wird beihilfeberechtigten Personen sowohl bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei einer privaten Krankenkostenvollversicherung gewährt, so dass neben den o. g. Kombinationen folgende zusätzliche Kombinationsmöglichkeiten entstehen:

  • freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und pauschale Beihilfe ohne Anspruch auf ergänzende individuelle Beihilfe
  • private Krankenkostenvollversicherung und pauschale Beihilfe ohne Anspruch auf ergänzende individuelle Beihilfe.

Die Frage, welche der genannten Kombinationen im Einzelfall für Sie vorteilhafter ist, klären Sie bitte mit der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse oder kontaktieren hierfür Versicherungsmakler oder unabhängige Beratungsstellen.


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