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3. Welche Kombinationen der individuellen Beihilfe mit einer Krankenversicherung gab es bisher bzw. gibt es weiterhin?

Bisher bestanden und bestehen weiterhin folgende Kombinationsmöglichkeiten:

  • beihilfekonforme private Kranken(teil)versicherung und ergänzende individuelle Beihilfe
  • freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkostenvollversicherung) und ergänzende individuelle Beihilfe, beschränkt auf Leistungen für Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • private Krankenkostenvollversicherung (d. h. Versicherungsumfang 100%) und ggf. ergänzende individuelle Beihilfe für nicht von der privaten Krankenversicherung erstattete Aufwendungen.

Bei den o. g. Kombinationen hat sich der Dienstherr bisher nicht an den Beiträgen zu einer Krankenversicherung beteiligt. Die Frage, welche der genannten Kombinationen im Einzelfall vorteilhafter ist, sollten Sie mit der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse klären.

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