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21. Welche Änderungen sind der Festsetzungsstelle zur Berechnung der pauschalen Beihilfe mitzuteilen?

Änderungen in

  • der Höhe des Krankenversicherungsbeitrags und / oder
  • den persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens, Änderung des Krankenversicherungsumfangs, Veränderungen zum Familienstand, Wegfall eines berücksichtigungsfähigen Kindes im Familienzuschlag) und / oder
  • Beitragsrückerstattungen der Krankenkassen und Krankenversicherungen,

die sich auf den Anspruch sowie die Höhe der pauschalen Beihilfe auswirken können, sind der Festsetzungsstelle unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen, da sie in der Regel rückwirkend zu einer Änderung der Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge führen. In der Folge kann es zur (teilweisen) Rückforderung der bis dahin gezahlten pauschalen Beihilfe kommen. Das NLBV stellt für die Mitteilung von Änderungen und Anpassungen den Änderungsantrag mit Vordrucknummer 2202 zur Verfügung. Den Vordruck erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.nlbv.niedersachsen.de/beihilfe_heilfürsorge/ oder auf telefonische Nachfrage bei unserer Servicehotline zur pauschalen Beihilfe unter 04941 13 5000.

Aus Änderungen resultierende Überzahlungen werden, soweit möglich, mit zukünftigen Zahlungen der pauschalen Beihilfe verrechnet.

Im Falle ausländischer Krankenkostenvollversicherungen sind im Falle von Veränderungsmitteilungen ins Deutsche übersetzte Versionen beizufügen.


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