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12. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für die pauschale Beihilfe auf berücksichtigungsfähige Angehörige beim Tod der beihilfeberechtigten Person?

Im Falle des Todes der beihilfeberechtigten Person haben berücksichtigungsfähige Angehörige als Witwen, Witwer oder Waisen grundsätzlich Anspruch auf Witwen-/Witwer- oder Waisengeld und damit (erstmals) eine eigene Beihilfeberechtigung. Damit können privat versicherte oder freiwillig gesetzlich versicherte Witwen, Witwer oder Waisen selbständig nach § 80 a Abs. 1 NBG entscheiden, ob sie pauschale oder individuelle Beihilfe erhalten wollen, auch wenn sie zuvor als berücksichtigungsfähige Angehörige in der pauschalen Beihilfe berücksichtigt wurden.


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