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11. Kann die Entscheidung für eine pauschale Beihilfe wieder rückgängig gemacht werden?

Nein, die Entscheidung für eine pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Ein Anspruch auf individuelle Beihilfe besteht dann nicht mehr.

Der Verzicht auf die individuelle Beihilfe gilt nicht nur für die aktive Dienstzeit, sondern auch für die Zeit des Ruhestands; er gilt auch für die (ggf. künftigen) berücksichtigungsfähigen Angehörigen wie zum Beispiel Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Kinder. Für diese Angehörigen kann ebenfalls keine individuelle Beihilfe mehr geleistet werden.


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