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Ausbildung zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt

Gliederung

  1. Die Ausbildung
  2. Einstellungsvoraussetzungen
  3. Bewerbung
  4. Auswahlverfahren

Die Ausbildung

Sie suchen die Herausforderung in einer modernen und offenen staatlichen Institution, die das Motto „Nur Leistung bringt Vertrauen“ lebt und sich in einem ständigen Entwicklungs- und Verbesserungsprozess befindet? Dann sind Sie hier genau richtig! Starten Sie Ihre Karriere doch einfach bei uns. Wir bieten eine hochwertige, fächerübergreifende Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt mit ständigem Praxisbezug, flexiblen Arbeitszeiten und guten Übernahmechancen im Anschluss an die Ausbildung. Außerdem erhalten Sie bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge in Höhe von zurzeit rund 1.259 Euro brutto (Stand Januar 2023).

Die zweijährige Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) beginnt am 1. August eines Jahres mit der Einstellung als Regierungssekretär-Anwärterin bzw. -Anwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Während der Ausbildung wechseln sich der berufspraktische Ausbildungsabschnitt beim NLBV mit dem fachtheoretischen Unterricht am Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) in Bad Münder miteinander ab. Grundsätzlich findet die berufspraktische Ausbildung am gewünschten Ausbildungsstandort (Aurich, Braunschweig, Hannover oder Lüneburg) statt. Sollten Sie Ihre Ausbildung am Standort Braunschweig, Hannover oder Lüneburg absolvieren, werden Sie einen Ausbildungsabschnitt auch in einer anderen Landesbehörde wahrnehmen.

Die Ausbildung gliedert sich in der Regel in folgende Ausbildungsabschnitte:

  1. Tag der Ernennung
  2. Einführungstage im NLBV
  3. Grundlehrgang am SiN in Bad Münder (ca. 3 Monate)
  4. Berufspraktische Ausbildung am Wunschstandort (ca. 14 Monate)
  5. Abschlusslehrgang am SiN in Bad Münder inclusive Laufbahnprüfung (ca. 7 Monate)

Bereits während der berufspraktischen Ausbildung durchlaufen Sie verschiedene Referate des NLBV und erhalten durch qualifizierte und freundliche Praxisausbilderinnen und -ausbilder erste Einblicke in die Tätigkeiten der Sachbearbeitung. Grundsätzlich können in allen Arbeitsbereichen Ausbildungsabschnitte absolviert werden. Sie werden nach einer angemessenen Einarbeitung auch selbstständig Aufgaben erledigen, im Umgang mit den erforderlichen Datenprogrammen geschult und Kenntnisse in den Bereichen Kommunikation, Bürgerorientierung sowie Zeitmanagement erlangen.

Während der fachtheoretischen Ausbildung im SiN in Bad Münder wird der Umgang mit verschiedenen Rechtsgebieten und Teilen der öffentlichen Finanzwirtschaft bzw. des Rechnungswesens geschult.

Nach Ablauf der zweijährigen Ausbildung und erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung sind Sie Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt und haben damit die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste erworben. Danach bieten sich beim NLBV zahlreiche interessante Einsatzmöglichkeiten an Ihrem Wunschstandort (Ausbildungsbehörde). Wählen Sie Ihren Wunschstandort bei Ihrer Bewerbung sorgfältig aus. Sollte Ihr Wunschstandort nach Beendigung der Ausbildung nicht mehr aktuell sein, haben Sie ggf. je nach Bedarf auch die Möglichkeit, den Standort zu wechseln.


Ist Ihr Interesse geweckt und Sie erfüllen außerdem noch die gültigen Einstellungsvoraussetzungen? Dann bewerben Sie sich bei uns!

Einstellungsvoraussetzungen

Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt und
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung auch die Bildungsvoraussetzungen erfüllen. Diese erfordern mind. einen guten Realschulabschluss.


Weiterhin dürfen Sie am Tag der Einstellung das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben. Dies gilt nicht

  • in den Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 6 SVG vorliegen,
  • für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach § 9 SVG sowie
  • für Bewerbende, die minderjährige Kinder betreuen oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Die Höchstaltersgrenze erhöht sich dann je Kind oder Pflegefall um drei Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.

Neben den allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen sollten Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, keine Vorstrafen haben, gesundheitlich geeignet sein und außerdem über folgende weitere spezifische Kompetenzen verfügen:
  • ein gutes sprachliches Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift

  • ein gutes Textverständnis

  • Interesse an Gesetzestexten und am betriebswirtschaftlichen Denken

  • Freude am kundenorientierten Arbeiten und Kommunizieren mit Menschen

  • Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt und Organisationsfähigkeit

  • ein ausgeprägtes Arbeits- und Sozialverhalten

Sie erfüllen die Voraussetzungen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Im Einzelfall sind Ausnahmen von den oben genannten Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen sollten.

Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren für den Einstellungstermin zum 1. August

beginnt jeweils am 1. August des Vorjahres!

Folgende Bewerbungsunterlagen (soweit für Sie zutreffend) sind Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung und müssen deshalb unbedingt vorliegen:

  • lückenloser Lebenslauf (mit Angaben zur Staatsangehörigkeit)

  • Kopie der letzten beiden Zeugnisse und/oder des Zeugnisses der 10. Klasse

  • ggf. Nachweise über bisherige Ausbildungen

  • ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises

  • sonstige Nachweise, z. B. über Erziehungs-, Pflege- oder Dienstzeiten

Adäquate ausländische Urkunden müssen ins Deutsche übersetzt sein. Ausländische Zeugnisse oder andere Bildungsnachweise bedürfen der amtlichen Anerkennung, beispielsweise deutscher Kultusbehörden.


Ihre Bewerbung für die Standorte Braunschweig, Hannover und Lüneburg wird vorzugsweise online bis zum 31. Oktober des Vorjahres entgegengenommen.


Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als PDF-Datei an:


Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung

Referat 11 - z. Hd. Frau Kattlun -

Auestr. 14

30449 Hannover

Tel. 0511 / 925-2768


Ihre Bewerbung für den Standort Aurich wird ebenfalls vorzugsweise online bis zum 31. Oktober des Vorjahres entgegengenommen.

Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als PDF-Datei an:

Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung

Referat 31 – z. Hd. Herrn John

Schloßplatz 3

26603 Aurich

Tel. 04941 / 13-2341

E-Mail: NLBV-Aurich-Ausbildung@nlbv.niedersachsen.de


Bewerbungsunterlagen können nur im pdf-Format angenommen werden.

Der Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen wird von uns zeitnah bestätigt. Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es aber bis zur Einladung zum ersten Testtag zu Wartezeiten kommen. Die Einladung wird Ihnen jedoch rechtzeitig zugehen. Sie befinden sich solange im Auswahlverfahren, bis Sie einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhalten.


Auswahlverfahren

Nach dem Bewerbungsschluss beginnt unser mehrstufiges Auswahlverfahren, das aus der Vorauswahl, dem Einstellungstest und einem Assessment Center bzw. Vorstellungsgespräch besteht.

Hat uns Ihre Bewerbung überzeugt, werden Sie von uns zunächst zu einem mehrstündigen Einstellungstest eingeladen. Nach Auswertung der Testergebnisse erhalten dann die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber noch eine Einladung zum Assessment Center bzw. Vorstellungsgespräch.

Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich direkt an uns.

  Bildrechte: NLBV
 

Einstellungstermin = 1. August eines jeden Jahres

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