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Änderung der Kriterien bei Erteilung von Vorabauskünften ab dem 01.01.2020

Das NLBV erreichen häufig Anfragen von Beamtinnen und Beamten über die Höhe der Versorgung, die bei einer Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann.

Wir können derartigen Auskunftsbegehren nur im Rahmen unserer Kapazitäten nachkommen.

Aufgrund der angespannten Personalsituation im Referat Beamtenversorgung werden entsprechende Vorabauskünfte ab dem 01.01.2020 auf Antrag und bei Erfüllung nunmehr folgender Kriterien erfüllt:

  • ab Vollendung des 55. Lebensjahres (jedoch nur, sofern noch mindestens 12 Monate zwischen dem Auskunftsersuchen und dem Ruhestandsbeginn liegen); soweit bereits eine Auskunft erteilt wurde, müssen seit dem mindestens 5 Jahre vergangen sein oder

  • es besteht Anlass zu der Annahme, dass eventuell in nächster Zeit die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt (nur mit vorheriger Bestätigung der Dienststelle)

Wir bitten um Verständnis. Alle weiteren Informationen zur Beantragung einer Versorgungsauskunft finden Sie hier.

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