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Information für Personaldienststellen: NLBV Portal Niedersachsen für Abfragen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), Anträgen auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung und Vorerkrankungsanfragen wird ab 04.03.2024 bereitgestellt

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz III und über § 109 SGB IV wird der Arbeitgeber verpflichtet, ab 1. Januar 2023 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg von den Krankenkassen abzurufen. Grundsätzlich gilt dies für Personen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Auf die Art der Versicherung kommt es dabei nicht an, es gilt sowohl für Pflichtversicherte als auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte.
Für privatversicherte Beschäftigte sind weiterhin Bescheinigungen durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt in Papierform („gelber Schein“) auszustellen und dem Arbeitgeber/ der Personaldienststelle vorzulegen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie verbeamtete Personen benötigen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind. Die Anträge sind ebenfalls auf dem elektronischen Weg zu stellen. Rechtliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Homepage | A1-Bescheinigung - Arbeiten im EU-Ausland | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) und auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, DVKA).

Das NLBV hat eine eigene Portallösung entwickelt, über die die Personaldienststellen des Landes Niedersachsen ab dem 04.03.2024 die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), die Vorerkrankungsanfragen für die Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Anforderungen für A1-Bescheinigungen bei dienstlicher Tätigkeit im Ausland abfragen können.

Nähere Informationen finden Sie im geschützten Bereich.


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