IBAN-Namensabgleich: Das müssen Sie jetzt bei Überweisungen beachten
Bitte überweisen Sie auf das Konto der Niedersächsische Landeshauptkasse (= Zahlungsempfänger) bei der Nord LB:
Für den Standort Aurich:
Niedersächsische Landeshauptkasse
IBAN: DE22 2505 0000 0106 0212 80
BIC: NOLADE2HXXX
Für den Standort Braunschweig:
Niedersächsische Landeshauptkasse
IBAN: DE21 2505 0000 0106 0212 98
BIC: NOLADE2HXXX
Für den Standort Hannover:
Niedersächsische Landeshauptkasse
IBAN: DE44 2505 0000 0106 0212 72
BIC: NOLADE2HXXX
Für den Standort Lüneburg:
Niedersächsische Landeshauptkasse
IBAN: DE96 2505 0000 0106 0213 06
BIC: NOLADE2HXXX
An die zentrale Vollstreckungsstelle:
NLBV – ZVS
IBAN: DE94 2505 0000 0106 0355 04
BIC: NOLADE2HXXX
Geben Sie bitte beim Verwendungszweck Ihrer Zahlung – falls vorhanden – das Kassenzeichen, den Namen und die Personalnummer an.
Hintergrund: Verpflichtung zum Namensabgleich Ab dem 09. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen einen IBAN-Namensabgleich durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob der angegebene Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, der beim Empfängerkreditinstitut hinterlegt ist.
Da die Niedersächsische Landeshauptkasse Inhaber des Kontos bei der Nord LB ist, muss ab dem 09. Oktober der Zahlungsempfänger exakt als Niedersächsische Landeshauptkasse angegeben werden – ohne Zusätze oder Abweichungen.

