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IBAN-Namensabgleich: Das müssen Sie jetzt bei Überweisungen beachten



Wenn Sie eine Zahlung an das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung leisten wollen, ist seit dem 09.Oktober 2025 darauf zu achten, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger korrekt sind.


Bitte überweisen Sie auf das Konto der Niedersächsische Landeshauptkasse (= Zahlungsempfänger) bei der Nord LB:

Für den Standort Aurich:

Niedersächsische Landeshauptkasse

IBAN: DE22 2505 0000 0106 0212 80

BIC: NOLADE2HXXX


Für den Standort Braunschweig:

Niedersächsische Landeshauptkasse

IBAN: DE21 2505 0000 0106 0212 98

BIC: NOLADE2HXXX


Für den Standort Hannover:

Niedersächsische Landeshauptkasse

IBAN: DE44 2505 0000 0106 0212 72

BIC: NOLADE2HXXX


Für den Standort Lüneburg:

Niedersächsische Landeshauptkasse

IBAN: DE96 2505 0000 0106 0213 06

BIC: NOLADE2HXXX


An die zentrale Vollstreckungsstelle:

NLBV – ZVS

IBAN: DE94 2505 0000 0106 0355 04

BIC: NOLADE2HXXX


Geben Sie bitte beim Verwendungszweck Ihrer Zahlung – falls vorhanden – das Kassenzeichen, den Namen und die Personalnummer an.

Hintergrund: Verpflichtung zum Namensabgleich Ab dem 09. Oktober 2025 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen einen IBAN-Namensabgleich durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob der angegebene Zahlungsempfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, der beim Empfängerkreditinstitut hinterlegt ist.

Da die Niedersächsische Landeshauptkasse Inhaber des Kontos bei der Nord LB ist, muss ab dem 09. Oktober der Zahlungsempfänger exakt als Niedersächsische Landeshauptkasse angegeben werden – ohne Zusätze oder Abweichungen.

...   Bildrechte: Freepik
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