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Haushaltsbegleitgesetz 2024 – Umsetzung der Koalitionsvorhaben „A 13 für GHR-Lehrkräfte“ und „A10 für Fachpraxislehrkräfte“

Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2024 vom 05.09.2023 (LT-Drs. 19/2229) sieht unter Artikel 3 u. a. die Anhebung der Lehrerbesoldung zum 01.08.2024 vor. So sollen alle verbeamteten Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A12 mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Realschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen ab dem 01.08.2024 Bezüge nach der Besoldungsgruppe A13 erhalten.
Weiterhin soll die Besoldung von verbeamteten Fachpraxislehrkräften von der Besoldungsgruppe A9 auf die Besoldungsgruppe A10 angehoben werden.

Weitere Informationen – auch zu den tarifbeschäftigten Lehrkräften mit einer der genannten Lehrbefähigungen – finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums.


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