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Fehler beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt bei Beamten/innen und Versorgungsempfängern/innen zu einem erhöhten Lohnsteuerabzug in der Gehaltsabrechnung Januar 2026

Seit Mitte November 2025 besteht beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hinsichtlich der elektronischen Lieferung der für die Bezügeabrechnung erforderlichen Steuerdaten (Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge etc.) an das NLBV eine Fehlersituation.


Hiervon betroffen ist auch das ab 01.01.2026 neu eingeführte elektronische Meldeverfahren der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Diese Beiträge sind vom Bundeszentralamt für Steuern nicht an das NLBV für das Land Niedersachsen übermittelt worden.

Aufgrund dieser fehlenden Datenübermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern werden in der Lohnsteuerberechnung für die Gehaltsabrechnung Januar 2026 keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Dieses hat in der Regel einen zu hohen Lohnsteuerabzug zur Folge.

Das Bundeszentralamt für Steuern arbeitet mit Hochdruck an der Korrektur des Fehlers.
Sobald das NLBV die ab Januar 2026 gültigen Beiträge vom Bundeszentralamt für Steuern erhält, erfolgt eine rückwirkende Lohnsteuerkorrektur mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

Bitte sehen Sie von der Übersendung von Papierbescheinigungen Ihrer Krankenversicherung ab. Diese können und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Korrektur bzw. eine Meldung der fehlenden Beiträge kann nur auf elektronischem Wege durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.

Das NLBV und auch die Finanzämter haben keinen Einfluss auf das elektronische Meldeverfahren.
Wir bitten deshalb von Rückfragen an die Sachbearbeitung abzusehen.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen bittet ebenfalls von Rückfragen an die Finanzämter abzusehen.

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