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Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L, der mtl. Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach den TVA-L BBiG/Pflege/Gesundheit, der Praktikant/-innen nach dem TV-Prakt-L, der dual Studierenden nach dem TVdS-L im Mai 2026 rückwirkend ab 04.2026


Im Vorgriff auf die noch abzuschließenden Änderungstarifverträge werden ab April 2026 folgende Änderungen auf der Basis der Tarifeinigung vom 14.02.2026 umgesetzt:

· Die Tabellenentgelte des TV-L einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü werden rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 v. H., mindestens um 100 Euro erhöht.

· Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit, die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach dem TVdS-L sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden rückwirkend zum 1. April 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro erhöht.

Betreffende Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung und Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.

Münzenstapel

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