Zusätzliche Sonderzahlung 2025 für Beamtinnen und Beamte
Einmalzahlung an die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Niedersachsen für das Jahr 2025
Die von der Niedersächsischen Landesregierung geplante Anpassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes hinsichtlich der Gewährung einer zusätzlichen Sonderzahlung für das Jahr 2025 wurde am 03.03.2026 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen (Nds. GVBl. Nr. 17). Diese wird auch gezahlt, wenn der Ruhestand im Laufe des Jahres 2025 begann.
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums.
Die Auszahlung der zusätzlichen Sonderzahlung nach § 63a NBesG erfolgte rückwirkend für den Monat Dezember 2025 mit den Bezügen für den Abrechnungsmonat Juni 2026.
Die Auszahlung der zusätzlichen Sonderzahlung nach § 63a NBesG für Beamtinnen und Beamte, die im Jahr 2025 mindestens an einem Tag Anspruch auf Dienstbezüge hatten, deren Bezügezahlung aber im Monat Dezember 2025 vollständig unterbrochen war, erfolgt für den Abrechnungsmonat Juli 2026.
