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Neue Regelungen bei den Aufwendungen im Pflegefall aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes ab 1. Januar 2017





Mit dem Pflegestärkungsgesetz II treten umfangreiche Änderungen bei den Aufwendungen im Pflegefall ein. Die privaten und sozialen Pflegeversicherungen haben hierüber bereits umfassend informiert. Nach der Regel "Beihilfe folgt Pflegeversicherung" werden diese neuen Regelungen ab dem 01.01.2017 auch bei der Beihilfefestsetzung berücksichtigt.


Für weitere Informationen stehen in den Rubriken "Alle Anträge und Infoblätter" und "Pflege" neue Informationsblätter zur Verfügung.


Bitte legen Sie (sofern dies noch nicht erfolgt ist) den neuen Leistungsbescheid der Pflegeversicherung über die ab 2017 geltende Einstufung in den neuen Pflegegrad vor, um Nachteile bei der Beihilfegewährung zu vermeiden.


Bei stationär in einem Pflegeheim untergebrachten Personen wird zudem ein Nachweis der Pflegeversicherung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss aufgrund des ab 01.01.2017 zu leistenden höheren Eigenanteils gem. § 141 Abs. 3 SGB XI gewährt wird, benötigt.






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