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Verordnungen für Heilfürsorgeberechtigte weiterhin auf dem Papierrezept

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum Jahresbeginn 2024 das eRezept verpflichtend eingeführt. Dies bedeutet, dass (Zahn-)Arztpraxen verschreibungspflichtige Arzneimittel zukünftig verpflichtend als eRezept ausstellen müssen. Dieses kann dann über die Elektronische Gesundheitskarte der GKV in der Apotheke eingelöst werden.

Für heilfürsorgeberechtigte Personen gilt diese Pflicht nicht. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) in Ihrem Rundschreiben im Dezember 2023 mitteilt, ist für Verordnungen zulasten sonstiger Kostenträger, zu denen die Heilfürsorge gehört, weiterhin ein Papierrezept zu nutzen.

Sollten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt diesbezüglich Probleme haben, verweisen Sie bitte auf das entsprechende Rundschreiben der KVN.

Ausschnitt aus dem KVN Rundschreiben, Dezember 2023


Ausschnitt aus dem KVN Rundschreiben, Dezember 2023   Bildrechte: NLBV
Ausschnitt aus dem KVN Rundschreiben, Dezember 2023
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