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Vorsorge & Prävention

Ambulante medizinische Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort

Für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten medizinischen Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort ist vor Beginn die Anerkennung der Beihilfestelle und eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Dauer des Aufenthaltes ist auf 21 Tage (ohne Anreise- und Abreisetag) begrenzt. Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Leistungen sind in Höhe von 16 Euro je Tag beihilfefähig. Vor Ablauf von drei Jahren nach Durchführung einer entsprechenden medizinischen Vorsorgeleistung ist eine erneute Maßnahme nicht beihilfefähig.

 

Antragsformulare

Gesundheits- und Präventionskurse

Für die Beihilfefähigkeit der Teilnahme an bis zu zwei Gesundheits- und Präventionskursen je Kalenderjahr zu den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum ist eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Kurs von der gesetzlichen Krankenversicherung als förderfähig anerkannt worden ist, auf welchem Bereich der Schwerpunkt des Kurses lag, ob mindestens 80 % der Kurseinheiten des Kurses absolviert worden sind und in welcher Höhe die Kursgebühr entrichtet wurde. Werden die Kriterien in der Teilnahmebescheinigung bestätigt, wird eine Beihilfe in Höhe von höchstens 75 Euro gewährt.


Für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird für Gesundheits- und Präventionskurse keine Beihilfe gewährt.

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