Gehaltsrechner (extern)

Sie möchten einen ersten Überblick über Ihre Bezüge?

Mit Hilfe des Gehaltsrechners eines externen Anbieters können Sie sich einen ersten Überblick über Ihre Beamtenbesoldung verschaffen. Der Gehaltsrechner bietet sich auch an, wenn Sie sich über die Auswirkungen einer Änderung der Arbeitszeit auf die Brutto- oder Nettogehaltsbeträge informieren möchten. In diesem Fall müssen Sie Ihre gewünschte Arbeitszeit in Prozent angeben (Beispiel: bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden und einer gewünschte Arbeitszeit von 30 Stunden beträgt die Arbeitszeit 75 %).

Es handelt sich bei diesem Gehaltsrechner um ein Angebot außerhalb des Verantwortungsbereiches des NLBV. Für den Inhalt und die Richtigkeit von Berechnungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.


Zum externen Gehaltsrechner gelangen Sie hier.

Hinweis: Auf der Internetseite, die Sie über den Link aufrufen können, befindet sich auf der rechten Seite ein vereinfachter Rechner, über den aber keine weiteren Zulagen oder Lohnsteuermerkmale eingetragen werden können. Bitte öffnen Sie für die Eingabe weiterer Zulagen oder für die Erfassung weiterer Lohnsteuermerkmale immer den Besoldungsrechner Niedersachsen für das betreffende Jahr.


Bei dem Gehaltsrechner erfassen Sie bitte

  • Ihre Besoldungsgruppe, auf der Gehaltsmitteilung des NLBV finden Sie diese bei Tar-Grp;
  • die Stufe, auf der Gehaltsmitteilung finden Sie diese bei Stf;
  • im Feld Stufe Familienzulage,
    - ob Sie verheiratet sind und wenn ja, ob Ihre Ehegattin Beamtin / Ihr Ehegatte Beamter ist,
    - die Anzahl der Kinder, sofern vorhanden;
    Bitte beachten Sie die FAQs zum Familienzuschlag
  • bei Arbeitszeit, ob Sie
    - mit voller Stundenzahl arbeiten wollen (also 100 %),
    - mit 3/4 der Stundenzahl (also 75 %) oder
    - zu welchem anderen Stundenprozentsatz Sie arbeiten wollen;
  • ggf. weitere Zulagen
    hier ist zu beachten, dass die Zulagen, die im Feld „weitere monatliche Zulagen“ mit einem Eurobetrag eingetragen werden müssen, bei einer Teilzeitbeschäftigung gekürzt um den Teilzeitfaktor vorgegeben werden müssen, da der Gehaltsrechner den eingegebenen Betrag nicht weiter kürzt.
    Hinsichtlich des Erhöhungsbetrags, der in der Laufbahngruppe 1 (Besoldungsgruppen A5 bis A9) für den Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 nach der Anlage 7 zum NBesG gezahlt wird, bitte ich die nachfolgenden Ausführungen zu beachten.
    In der Laufbahngruppe 1 und den entsprechenden Besoldungsgruppen A5 bis A9 bitte ich zu beachten, dass sich der Familienzuschlag in den Stufen 2 und 3 für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 100,00 Euro erhöht. Das bedeutet, dass in den genannten Besoldungsgruppen beim Familienzuschlag der Stufen 2 (Kinderanteil für das erste berücksichtigungsfähige Kind) und 3 (Kinderanteil für das zweite berücksichtigungsfähige Kind) je 100,00 Euro zusätzlich gezahlt werden. Da dieser Erhöhungsbetrag aber nur in der Laufbahngruppe 1 zusteht, müssen Sie, wenn Sie Bezüge nach der Besoldungsgruppe A9, 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, erhalten, unter „Zulagen und Abzüge“ die Felder „Abzug 1. Kind wenn A9 in Lgrp 2“ und/oder „Abzug 2. Kind wenn A9 in Lgrp 2“ ankreuzen.
    So errechnet sich z. B. bei einer Beamtin bzw. einem Beamten der Besoldungsgruppe A8 der Kinderanteil im Familienzuschlag wie folgt (Stand 01.04.2026):

    Kind 1 145,61 €
    Kind 2 145,61 €
    Kind 3 512,37 €
    Erhöhungsbetrag Kind 1 100,00 €
    Erhöhungsbetrag Kind 2 100,00 €
    Gesamt 1.003,59 €

  • welche Steuerklasse bei Ihnen zu Grunde zu legen ist (auf der Gehaltsmitteilung StKl);
  • Kirchensteuer (auf der Gehaltsmitteilung Konf-A) und Kinderfreibeträge (Kinder-Freib), soweit zutreffend.


Klicken Sie dann auf berechnen.

Ein Muster für eine Gehaltsmitteilung finden Sie auf dieser Seite.

  Bildrechte: NLBV
Bildrechte: grafolux & eye-server
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln