Allgemeine Hinweise & aktuelle Sprechzeiten Vollstreckung
Aufgrund eines stark erhöhten Arbeitsaufkommens bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten.
Wichtige Hinweise zu Ihrem Verfahren
- Fragen zum Grund der Forderung: Wenden Sie sich bitte direkt an die Stelle, die die Kostenrechnung erstellt hat. Die Zentrale Vollstreckungsstelle hat keine Einsicht in die ursprünglichen Verfahrensakten.
- Ratenzahlung bis zu 24 Monate: Sie können den Antrag formlos per E-Mail an vollstreckung@nlbv.niedersachsen.de senden. Geben Sie dabei unbedingt Ihr Kassenzeichen an.
- Ratenzahlung über 24 Monate: Hierfür ist ein schriftlicher Antrag inklusive entsprechender Nachweise notwendig. Nutzen Sie bitte dieses Antragsformular (verlinkt).
Für alle weiteren Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an vollstreckung@nlbv.niedersachsen.de.
- Wichtig: Geben Sie bei jeder Nachricht zwingend Ihr Kassenzeichen an. Ohne Kassenzeichen ist keine Zuordnung möglich.
Im Übrigen sind unsere aktuellen telefonischen Sprechzeiten:
· von Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
