Kürzung von Ausbildungs- und Zurechnungszeit aufgrund von Freistellungen rechtswidrig
Das BVerwG hat mit Urteil vom 25.03.2010 entschieden, dass die Kürzung von Ausbildungs- und Zurechnungszeiten aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen, die zu einer Verringerung des Ruhegehaltssatzes führen kann, rechtswidrig ist. mehr