Informationen zur Zahlung des Kinderbonus
Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde das Kindergeld für 2020 einmalig um 300 Euro pro Kind erhöht (Kinderbonus 2020). Er wird in der Regel ab September 2020 in zwei Teilbeträgen (1 x 200 Euro, 1 x 100 Euro) gezahlt.
Sollten Sie diesen Bonus nicht bis einschl. November 2020 vom NLBV erhalten haben, beantragen Sie die Auszahlung bitte bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.
Geben Sie dabei unbedingt auch die Kindergeldnummer (= Personalnummer) an, unter der Sie beim NLBV Kindergeld bezogen hatten.