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Alles über die Einführung der eBeihilfe im NLBV

Wir freuen uns die eBeihilfe ankündigen zu können.

Start „Friendly User Phase“

Am 8. November 2021 startete der Betrieb mit einem begrenzten Adressatenkreis bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des NLBV.

Erweiterung „Friendly User Phase“

Ab dem 31. Januar 2022 wurde der Adressatenkreis um Personen erweitert, deren Nachnamen mit dem Buchstaben A beginnen. Seit dem 28. März 2022 arbeitet eines von insgesamt drei Beihilfereferaten vollständig digital.

Vollbetrieb

Im Laufe des Jahres 2022 erfolgte die schrittweise Ausweitung des Adressatenkreises, so dass die Volllast zum 10.11.2022 erreicht wurde.

Die entsprechenden Informationsschreiben wurden verschickt.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Belege bei elektronisch verarbeiteten Beihilfeanträgen nicht zurückgesandt werden. Diese werden durch den Landesbetrieb IT.N gescannt und der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter elektronisch übersandt. Daher empfehlen wir Ihnen, uns als Belege nur Zweitschriften oder Kopien einzureichen.

Ab dem 27.10.2022 steht die NLBV Beihilfe App zur Verfügung. Informationen zur NLBV eBeihilfe App erhalten Sie unter diesen Link.

Bitte sehen Sie davon ab, frankierte Briefumschläge für eine Übersendung des Bescheides an die Privatanschrift beizufügen. Im Rahmen der eBeihilfe werden Ihre Anträge dezentral eingescannt und nicht mehr in Papierform an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter weitergeleitet und somit auch nicht der frankierte Briefumschlag.

Bitte beachten Sie, dass es erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel und in den Ferienzeiten aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Auch der Umstellungsprozess auf die elektronische Beihilfebearbeitung („eBeihilfe“) kann zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen. Bitte sehen Sie daher möglichst von telefonischen Sachstandsanfragen ab. Konkrete Anliegen können gerne in gewohnter Form telefonisch erfragt werden. Nutzen Sie alternativ auch die Möglichkeit, Ihre Anfrage in einer E-Mail an Ihre Sachbearbeitung mit Angabe der Personalnummer und Rückrufnummer zu stellen, so dass ein Rückruf erfolgen kann.



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