Einstellungsvoraussetzungen
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Realschulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
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deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes
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Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
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gesundheitliche Eignung
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am Tag der Einstellung jünger als 40 Jahre (bei Schwerbehinderten jünger als 45 Jahre)
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keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse