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Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2023

Durch die Änderung des Jahressteuergesetzes wird rückwirkend ab 01.01.2023 der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro auf 1.230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro erhöht.

Die Änderung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs bei allen aktiven Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfängern in den Steuerklassen 1 bis 5 aus. Die Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende wirkt sich bei allen Steuerpflichtigen in der Steuerklasse 2 aus.

Der bisher in 2023 vorgenommene Lohnsteuerabzug wird bei allen Betroffenen rückwirkend ab 01.01.2023 korrigiert. Die sich daraus ergebende Steuererstattung wird mit den Bezügen für den Monat April 2023 ausgezahlt.

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