Besoldungserhöhung für niedersächsische Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsberechtigte zum 01.04.2026
Mit Gesetz vom 27.05.2026 (Nds. GVBl. Nr. 39) hat der niedersächsische Landtag das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 beschlossen.
Das Gesetz beinhaltet die Anhebung der Grundgehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, sowie eine Erhöhung bestimmter Zulagen um 2,8 Prozent zum 01.04.2026. Darüber hinaus steigen zum 01.04.2026 die Anwärtergrundbeträge um 60,00 Euro.
Diese Erhöhungen werden für den Zahlmonat Juli 2026 umgesetzt.
Die neuen Besoldungs- und Mindestversorgungstabellen finden Sie hier.
