Niedersachsen klar Logo

Reform der Professorenbesoldung

Mit dem Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung vom 23.07.2014 (Nds. GVBl. S. 215) haben sich rückwirkend ab 1. Januar 2013 Änderungen bei der Besoldung der Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 ergeben.

Die Grundgehaltssätze betragen:

Besoldungsgruppe

W 1

W 2

W 3

ab 01.01.2013

3 921,22

5 088,37

5 535,44

ab 01.06.2014

4 036,90

5 238,48

5 698,74


Bestimmte Leistungsbezüge, über deren Gewährung bis zum 28.07.2014 entschieden wurde, verringern sich für die Zeit ab 1. Januar 2013 um 614,68 € in der Besoldungsgruppe W 2 und um 111,58 € in der Besoldungsgruppe W 3, höchstens jedoch um die Hälfte der betreffenden Leistungsbezüge.

Die Erhöhung der Grundgehaltssätze und die Verminderung von Leistungsbezügen erfolgen mit der Zahlung der Besoldung bzw. der Versorgungsbezüge für den Monat November 2014.

In Einzelfällen können noch Korrekturen bei der Neuberechnung von Leistungsbezügen erforderlich sein. Diese werden mit den Bezügen für den Monat Dezember 2014 oder in einem späteren Monat vorgenommen. Falls mit den Bezügen für den Monat November 2014 eine nicht berechtigte Nachzahlung erfolgt, so wird der zu viel gezahlte Betrag mit den Bezügen für die nächsten Monate verrechnet oder ist zurückzuzahlen.

Bei der Darstellung der rückwirkenden Änderungen der Leistungsbezüge auf der Gehaltsmitteilung wird die Bezeichnung der geänderten Zulagen nicht ganz korrekt ausgegeben. Aufgrund eines technischen Fehlers wird auf der 1. Seite der Gehaltsmitteilung bei der Bezeichnung des Leistungsbezuges die Ziffer „1“ in den Text geschoben.

Beispiel:


Diese fehlerhafte Darstellung erfolgt aber nur auf der ersten Seite der Gehaltsmitteilung. Auf den Folgeseiten, auf denen die Ergebnisse der einzelnen, zurückliegenden Monate detailliert aufgelistet sind, ist die Bezeichnung aller Leistungsbezüge wieder korrekt angegeben.

Bildrechte: NLBV
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln