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Gehaltsmitteilung ist jetzt auch Entgeltbescheinigung

Mit dem Inkrafttreten der „Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO)“ zur Schaffung einheitlicher Standards zum 1. Juli 2013 gilt die Gehaltsmitteilung ab sofort auch als Entgeltbescheinigung.

Dabei waren auf der Gehaltsmitteilung für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einige Anpassungen vorzunehmen; für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind nur Änderungen im Kopfteil (I.) eingetreten:

I. Im Kopfteil der Gehaltsmitteilung

  • gibt es künftig einen Hinweis, für welchen Zeitraum keine Gehaltsmitteilung gedruckt worden ist (1. Zeile rechts, momentan noch leer)
  • ist der Krankenkassen-Schlüssel und der Schlüssel für die Zusatzversorgungskasse entfallen (Zeile: Krankenkasse, ZV-Kasse)
  • Dafür sind am Zeilenanfang Schlüssel für die Sozialversicherungspflicht eingefügt:
- KV- Krankenversicherung
- RV-Rentenversicherung
- AV-Arbeitslosenversicherung und
- PV- Pflegeversicherung
Bei Schlüssel: „0“ besteht keine Sozialversicherungspflicht, bei Schlüssel „1“ besteht Sozialversicherungspflicht.

  • anschließend finden sich Schlüssel für

- Gleitzone-Erg. (wenn Gleitzone betroffen = „1“, sonst = „leer“)

- Mehrfachbesch-Art (wenn Mehrfachbesch. vorliegt = „1“, sonst = „leer“)

II. Im Teil „Abrechnungsergebnisse“ der Gehaltsmitteilung

  • wird als erstes das NLBV als Bezüge berechnende Stelle aufgeführt
  • haben Abzüge jetzt ein Minuszeichen
  • gibt es jetzt die Blöcke „Summe Gesamtbrutto“ und „Summe Nettobezüge“.
  • Vor der Ausgabe des Gehaltsbestandteils wird an den Stellen 1 bis 3 verschlüsselt, ob dieser Gehaltsbestandteil im Gesamtbrutto, im Steuerbrutto und im Sozialversicherungsbrutto enthalten ist:
Stelle 1: „J“ = Bez.-Bestandteil fließt in Summe Gesamtbrutto ein
Stelle 1: „N“ = Unwirksam
Stelle 2: „L“ = Bez.-Bestandteil fließt in Summe Steuerpfl. Brutto ein
Stelle 2: „E“ = Bez.-Bestandteil fließt in Summe Sonst. Bezüge ein
Stelle 2: „N“ = Unwirksam
Stelle 3: „L“ = Bez.-Bestandteil fließt in Summe KV/RV/AV/PV-Brutto ein
Stelle 3: „E“ = Bez.-Bestandteil fließt in Summe KV/RV/AV/PV-Brutto-2-EZ ein
Stelle 3: „N“ = Unwirksam

III. Im Summenblock für die Monats- und Jahresergebnisse

  • wird das Sozialversicherungsbrutto für jeden Sozialversicherungszweig dargestellt
  • sind die Steuer- und Sozialversicherungs-(SV)Tage aufgelistet
  • steht am Ende des Summenblockes nun der Hinweis, dass es sich um eine Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 GewO handelt.

Weitere Hinweise finden Sie im Vordruck „Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung“ und als erläuternden Text in dem Muster der Gehaltsmitteilung.

Besoldung, Entgelt und Versorgung
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