Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes wurden bislang in der Zusatzversorgung nicht berücksichtigt. Diese Nichtberücksichtigung stellt nach der Rechtsprechung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen europäisches Recht dar.
Die Anspruchsvoraussetzungen auf Kindergeld für volljährige Kinder wurden ab 01.01.2012 geändert.
Am 01. Januar 2012 wird die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) in Kraft treten
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Zum 1. Dezember 2011 ist mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ vom 17. November 2011 (Nds. GVBl. S. 422) auch das Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) in Kraft getreten.
Die OFD-LBV bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes.
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird für den Abrechnungsmonat Januar 2012 die zweite Stufe der Entgelterhöhung auf der Basis der 2011 abgeschlossen Tarifverhandlungen/Vorschriftenänderungen umgesetzt.
Die OFD-LBV zahlt zu jedem Monatswechsel für 132.000 Beamtinnen und Beamte, 80.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern und 68.000 tariflich Beschäftigte die monatlichen Bezüge über die Hausbank des Landes Niedersachsen, die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB), aus.
Ab dem 01.12.2011 wird für die DEÜV-Meldungen zur Sozialversicherung ein neuer Tätigkeitsschlüssel -„TS 2010“- eingeführt.
Bildrechte: OFD-LBVKinder von niedersächsischen Beihilfeberechtigten, die den Bundesfreiwilligendienst oder den Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten, sind unter Beachtung der übrigen Voraussetzungen beihilferechtlich berücksichtigungsfähig.
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