Auf dieser Seite finden Sie alle Informationsblätter und Anträge der OFD-LBV aus dem Bereich der Beihilfe.
Das Land Niedersachsen wendet noch die inzwischen überholte Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-. Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV) des Bundes an.
Einen Link auf die Veröffentlichung der Beihilfevorschriften finden Sie hier.
Hinweis: Das Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag für Mandanten des NLBV (Vordr. S 002 M) ist nicht mehr verfügbar. Bitte benutzen Sie stattdessen das Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag (Vordr. S 002).
Zuständigkeiten: Beihilfeanträge von beihilfeberechtigen Beamtinnen und Beamten und beihilfeberechtigten Tarifbeschäftigten werden in den Beihilfedezernaten im Standort Aurich bearbeitet; ebenso die Beihilfeanträge von beihilfeberechtigten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, deren Nachnamen mit den Buchstaben "Frerker" bis "Z" beginnen.