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Weitere Erhöhung der VBL-Umlage ab Juli 2017
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sind beim Abschluss der Tarifverhandlungen 2015 neben den Erhöhungen der Tabellenentgelte stufenweise Anpassungen für die Zusatzversorgung bei der VBL vereinbart worden.
Die dritte und letzte Stufe wird im Abrechnungsmonat 07/2017 mit folgendem Ergebnis umgesetzt:
Abrechnungsverband West:
Neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,71 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts wird ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage ab 1. Juli 2017 in Höhe von 0,1 Prozent abgeführt.
Abrechnungsverband Ost:
Neben dem Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von derzeit 3,5 Prozent wird ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag ab 1. Juli 2017 in Höhe von 0,75 Prozent abgeführt.